Coaching-Tarif
Für die Arbeitsstunde werden einkommensabhängig CHF 150.00 - CHF 250.00 verrechnet. Der Kundin/der Kunde legt die Höhe jeweils zu Beginn der Zusammenarbeit fest. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung mit dem Zahlungsziel 10 Tage ab Rechnungsdatum.

Ich nehme
30% WIR.

Backoffice-Arbeiten
Zusammenfassende Digitalaufnahmen der Flipcharts/Pinwand-Resultate usw., die während der Arbeit entstanden sind (Fotoprotokoll), werden nach Aufwand pro Arbeitsstunde mit CHF 100.00 verrechnet. Der Zeitaufwand beträgt normalerweise ca. 1 Stunde. Diese Dienstleistung kann jeweils am Schluss einer Coaching-Sitzung in Auftrag gegeben werden. Die Zusammenfassung der Coaching-Sitzung in Textform wird ebenfalls mit CHF 100.00 verrechnet. Der Zeitaufwand beträgt hier normalerweise ca. 2 Stunden. Für diese Dienstleistung entscheidet sich die Kundin/der Kunde jeweils zu Beginn einer Coaching-Sitzung.

Vor- und Nachbearbeitung
Weitergehende Vorbereitung und Nachbereitung von Coaching-Sitzungen (rekognoszieren, Studium und Erarbeitung von Unterlagen usw.) werden nach vorgängiger Absprache mit CHF 100.00 pro Stunde verrechnet (exklusive Spesen und Sachauslagen).

Reisezeit
Die Reisezeit wird gemäss vorgängiger Absprache mit CHF 100.00 pro Stunde verrechnet.

Reisespesen
Die Reisespesen werden gemäss vorgängiger Absprache wie folgt abgerechnet: bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die Halbpreis-Taxe der 1. Klasse, bei Benutzung des Autos CHF 0.80 pro gefahrenen Kilometer. Verpflegung und Getränke gehen zu Lasten der Kundinnen und Kunden.

Annullationen
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher annulliert werden. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden für jede ausfallende Stunde CHF 100.00 verrechnet.

Mehrwertsteuer
Die Coaching-Tarife sind ohne MWST berechnet. Grundsätzlich sind Beratungen jeglicher Art mit 7,6 % steuerpflichtig. Schulungen (Seminare, Fort- und Weiterbildung usw.) sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Da mein Coachingangebot sowohl Beratung als auch Schulung umfasst, wird die MWST-Steuerpflicht für den Einzelfall bzw. Einzelauftrag jeweils festgelegt und dem Kunden mitgeteilt.