Coaching-Tarif
Für die Arbeitsstunde werden einkommensabhängig CHF 150.00 - CHF
250.00 verrechnet. Der Kundin/der Kunde legt die Höhe jeweils zu
Beginn der Zusammenarbeit fest. Es erfolgt eine monatliche
Abrechnung mit dem Zahlungsziel 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Ich nehme
30% WIR.
Backoffice-Arbeiten
Zusammenfassende Digitalaufnahmen der Flipcharts/Pinwand-Resultate
usw., die während der Arbeit entstanden sind (Fotoprotokoll),
werden nach Aufwand pro Arbeitsstunde mit CHF 100.00 verrechnet.
Der Zeitaufwand beträgt normalerweise ca. 1 Stunde. Diese
Dienstleistung kann jeweils am Schluss einer Coaching-Sitzung in
Auftrag gegeben werden. Die Zusammenfassung der Coaching-Sitzung in
Textform wird ebenfalls mit CHF 100.00 verrechnet. Der Zeitaufwand
beträgt hier normalerweise ca. 2 Stunden. Für diese Dienstleistung
entscheidet sich die Kundin/der Kunde jeweils zu Beginn einer
Coaching-Sitzung.
Vor- und Nachbearbeitung
Weitergehende Vorbereitung und Nachbereitung von Coaching-Sitzungen
(rekognoszieren, Studium und Erarbeitung von Unterlagen usw.)
werden nach vorgängiger Absprache mit CHF 100.00 pro Stunde
verrechnet (exklusive Spesen und Sachauslagen).
Reisezeit
Die Reisezeit wird gemäss vorgängiger Absprache mit CHF 100.00 pro
Stunde verrechnet.
Reisespesen
Die Reisespesen werden gemäss vorgängiger Absprache wie folgt
abgerechnet: bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die
Halbpreis-Taxe der 1. Klasse, bei Benutzung des Autos CHF 0.80 pro
gefahrenen Kilometer. Verpflegung und Getränke gehen zu Lasten der
Kundinnen und Kunden.
Annullationen
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher annulliert
werden. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden für jede
ausfallende Stunde CHF 100.00 verrechnet.
Mehrwertsteuer
Die Coaching-Tarife sind ohne MWST berechnet. Grundsätzlich sind
Beratungen jeglicher Art mit 7,6 % steuerpflichtig. Schulungen
(Seminare, Fort- und Weiterbildung usw.) sind nicht
mehrwertsteuerpflichtig. Da mein Coachingangebot sowohl Beratung
als auch Schulung umfasst, wird die MWST-Steuerpflicht für den
Einzelfall bzw. Einzelauftrag jeweils festgelegt und dem Kunden
mitgeteilt.

